Wer ist Abogado Drake?
Juan Pascual Drake, englischer Muttersprachler, schloss sein fünfjähriges Doppelstudium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bilbao in Nordspanien im Jahr 2010 ab. Ergänzt wurde dies durch mehrere Masterabschlüsse im Steuer- und Verwaltungsrecht, Insolvenzrecht, Rechtspraxis und Prozessvertretung.
Nach einem Jahr als junger Anwalt in Madrid eröffnete er im Februar 2012 seine eigene Kanzlei auf Mallorca, die umfassende Rechts- und Steuerberatung für im Ausland lebende Mandanten anbot. Nach zehn Jahren auf der Insel verlagerte er den Firmensitz nach Valencia und an die spanische Küste, wo die Kanzlei derzeit expandiert.
Juan Pascual Drake verfügt über einen exzellenten akademischen Grad und umfassende Erfahrung in der Rechts- und Steuerberatung. Von der Vertretung in Zivil- und Familienangelegenheiten bis hin zur Beratung von Mandanten in Strafverfahren – jeder Fall wird mit spezifischen, über Jahre im juristischen Beruf erworbenen Kompetenzen betreut, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.
Für weitere Informationen zu einem beliebigen Thema oder um eine unserer Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen
1) Muss ich für eine Beratung nach Valencia reisen?
Die Hauptniederlassung befindet sich in Valencia, doch Abogado Drake betreut Mandanten an verschiedenen Orten zwischen Valencia, Benidorm und Alicante. Sollte ein persönliches Treffen nicht möglich sein, können wir uns selbstverständlich auch online austauschen.
2) Benötige ich einen Anwalt, um ein Haus in Spanien zu kaufen? Was macht ein Anwalt?
Auch wenn der Kauf eines Hauses in Spanien rechtlich nicht zwingend durch einen Anwalt vorgeschrieben ist, birgt er erhebliche Risiken. Ein Anwalt führt üblicherweise eine umfassende Prüfung des Grundbucheintrags durch, um festzustellen, ob Belastungen, Beschränkungen oder sonstige Probleme vorliegen und ob eine Baugenehmigung besteht. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass Ihr Traumhaus in Spanien nicht zum Albtraum wird.
3) Wie bezahle ich die Anzahlung für ein Haus?
In Spanien wird die Anzahlung für ein Haus an den Verkäufer gezahlt. Dieser muss dem Käufer den doppelten Betrag zurückerstatten, wenn er den Kaufvertrag nicht unterzeichnet. Ebenso verliert der Käufer seine Anzahlung, wenn er vom Kauf zurücktritt. Daher ist ein gut ausgearbeiteter Optionsvertrag unerlässlich.
4) Benötige ich einen Anwalt, um meine Steuererklärung einzureichen?
Obwohl es rechtlich nicht vorgeschrieben ist, dass Privatpersonen ihre Steuererklärung von einem Anwalt oder Steuerberater erstellen und ihre Buchhaltung führen lassen, ist dies dringend zu empfehlen. In Spanien gilt die periodengerechte Buchführung; ein System, das in anderen Ländern eher unüblich ist. Die spanischen Finanzbehörden können mitunter schwer verständlich sein. Wir bieten Ihnen daher eine verständliche Beratung.
5) Ich möchte in Spanien leben. Benötige ich eine NIE-Nummer, eine TIE-Nummer oder ein Visum?
Die für das Leben und Arbeiten in Spanien erforderlichen Dokumente variieren je nach Herkunftsland, Familienstand und Beschäftigungsstatus. Abogado Drake unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Umzugs nach Spanien und hilft Ihnen, sich in Ihrem neuen Zuhause einzuleben.
6) Benötige ich in Spanien ein Testament?
Es ist nicht zwingend erforderlich, in Spanien ein Testament zu verfassen, das sich ausschließlich auf Ihr spanisches Vermögen bezieht. Die Übersetzung und Anerkennung eines britischen Testaments in Spanien ist jedoch ein langwieriger und kostspieliger Prozess, der sich in vielen Fällen über Jahre hinziehen kann. Ein spanisches Testament, das als Nachtrag zu einem britischen Testament dienen kann, lässt sich hingegen innerhalb weniger Wochen anerkennen. Dies ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Übergang des Vermögens vom Verstorbenen an seine Angehörigen und erleichtert so die Belastung in einer ohnehin schon schweren Zeit.
7) Wird meine ausländische Rente in Spanien besteuert?
Abogado Drake kann Ihnen dabei helfen, Ihre Steuern korrekt anzugeben, damit Ihre hart verdiente Rente nicht doppelt besteuert wird und Ihr Ruhestand in Spanien so reibungslos und angenehm verläuft, wie Sie es sich wünschen.
8) Werden ausländische Ehen anerkannt? Kann man sich in Spanien scheiden lassen?
Alle im Ausland nach den Gesetzen und Gebräuchen Ihres Heimatlandes geschlossenen Ehen sind in Spanien voll gültig und werden anerkannt. Wenn ein ausländisches Paar seinen Wohnsitz in Spanien hat, kann es hier die Scheidung einreichen, ohne für das Verfahren in sein Heimatland zurückkehren zu müssen.
9) Welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich ein Ferienhaus in Spanien besitze?
Neben der regulären Gemeinde- und Müllgebühr zahlen Sie die Nichtwohnsteuer, die vor Jahresende berechnet und entrichtet wird. Es handelt sich um einen geringen Betrag, der vom Katasterwert Ihrer Immobilie abhängt (eine offizielle Bewertung jeder Immobilie im Land für Steuerzwecke).
10) Darf ich in Spanien mit einem ausländischen Auto fahren?
Für einen kurzen Zeitraum ja. Wenn Sie jedoch in Spanien wohnen oder das Auto dauerhaft in Spanien stationiert sein wird, schreibt das Gesetz vor, dass Sie das Fahrzeug „einführen“ und die Kfz-Steuer für das jeweilige Jahr entrichten müssen.